Zentralklinikum

Abschluss des Raumordnungsverfahrens

Standort mit Erfordernissen der Raumordnung vereinbar

Das Raumordnungsverfahren (ROV) für den geplanten Bau der Zentralklinik ist abgeschlossen. Im Rahmen des Verfahrens wurde festgestellt, dass zwei potenzielle Vorhabenstandorte innerhalb des Suchraumes mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar sind. Die öffentliche Auslegung der Landesplanerischen Feststellung, die das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens bildet, beginnt in der kommenden Woche.

Bekanntlich plant die Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH die Errichtung eines Zentralklinikums im Raum Uthwerdum in der Gemeinde Südbrookmerland. Das Zentralklinikum soll einer bedarfsgerechten Sicherstellung der stationären medizinischen Versorgung dienen, um dem sich aus dem Niedersächsischen Krankenhausgesetz ergebenden Versorgungsauftrag nach zu kommen. Dieser beinhaltet, dass die Landkreise und kreisfreien Städte die Krankenhausversorgung der Bevölkerung als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises nach Maßgabe des Krankenhausplans sicherzustellen haben.

Im November 2021 beantragte die Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH die Eröffnung des Raumordnungsverfahrens beim Landkreis Aurich als zuständige untere Landesplanungsbehörde. Die öffentliche Auslegung der Verfahrensunterlagen sowie das Vorhaben betreffende entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen erfolgten in der Zeit vom 10. Dezember 2021 bis zum 17. Januar 2022. Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken waren Thema des am 12. Juli 2022 durchgeführten Erörterungstermins mit den in ihren Belangen berührten Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und Vereinigungen.

Den Abschluss des Raumordnungsverfahrens bildet die nunmehr fertiggestellte Landesplanerische Feststellung, in die auch die Ergebnisse aus dem Erörterungstermin integriert wurden. Sie ist unter Maßgaben ergangen, die der Sicherstellung der Raum- und Umweltverträglichkeit des Vorhabens dienen. Die Landesplanerische Feststellung wird ab dem 23. Februar 2023 auf dieser Seite zur allgemeinen Einsichtnahme zugänglich gemacht. Als zusätzliches Informationsangebot erfolgt in der Zeit vom 23. Februar bis zum 24. März 2023 die analoge Auslegung der Unterlagen beim Landkreis Aurich, im Rathaus der Gemeinde Südbrookmerland sowie im Rathaus der Stadt Emden während der jeweiligen Öffnungszeiten.