Ukraine

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Registrierung Terminvergabe | Призначення на реєстрацію

 ***Für eine Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels müssen Sie zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen***

 Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2025 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse ukrainischer Staatsangehöriger zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert.


Eine Erstregistrierung im Landkreis Aurich ist nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland problemlos möglich. Senden Sie dazu bitte eine Anfrage, mit kurzer Begründung, an folgende Mailadresse:

auslaenderbehoerde@landkeris-aurich.de

Um die Erstregistrierung vorbereiten zu können, machen Sie bitte folgende Angaben in Ihrer E-Mail:

  • Name

  • Vorname

  • Geburtsdatum

  • Ersteinreisedatum

  • Wohnort

 

Ein Verbleib im Landkreis Aurich ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Ihre Kernfamilie lebt bereits im Landkreis Aurich

  • Es liegt ein Arbeitsplatz oder ein Arbeitsplatzangebot vor

  • Es besteht ärztlich bestätigte Reiseunfähigkeit

  • Es bestehen konkrete gesundheitliche Einschränkungen, die gegen die Verteilung in ein anderes Bundesland sprechen

 

Ist keine der genannten Voraussetzungen erfüllt, werden Sie an ein anderes Bundesland weitergeleitet.

Zur Erstregistrierung halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:

  • Alle vorhandenen Ausweisdokumente

  • Meldebescheinigung oder Mietvertrag

  • Auflistung der Kernfamilie mit Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum

  • ggf. unterzeichneter Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzangebot

  • Bescheinigung über gesundheitliche Einschränkungen

  • Bescheinigung über Reiseunfähigkeit

 

Der Standort für Ihre Anliegen:

Registrierungsstelle Landkreis Aurich
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich