Schulbegleitung im Landkreis Aurich

Aus Integrationshilfe wird Schulbegleitung
Modellvorhaben „Schulbegleitung im Landkreis Aurich“

Der Landkreis Aurich hat als örtlicher Sozialhilfeträger und Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Aufgabe, im Rahmen der Eingliederungshilfe eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene wesentliche Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört vor allem, den Menschen mit Behinderungen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern.

 Schulbegleitungen sind Leistungen der Eingliederungshilfe und werden als eine Form „der Hilfe zur angemessenen Schulbildung“ erbracht. Das heißt, dass Ihr Kind eine Begleitperson für die Zeit des Schulbesuches bekommen kann.

Voraussetzung für diese Leistung ist, dass eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung im Sinne des Sozialgesetzbuches vorliegt oder droht. Wenn keine dieser Behinderungen vorliegt oder droht, besteht auch kein Anspruch auf eine Schulbegleitung.

Die Leistungen sollen möglichst unbürokratisch erbracht werden und

  • den betroffenen Kindern und Jugendlichen eine individuelle Hilfeleistung anbieten,
  • der Schule und dem Leistungserbringer eine größtmögliche Kontinuität und Flexibilität gewährleisten
  • für den Leistungsträger zu einer Verwaltungsvereinfachung unter Wahrung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistung führen. 

 

 

Pool- und Budgetlösung

Sowohl  mit  der  Intention,  die  Inklusionseffekte  deutlich  zu  steigern,  als auch unter Kostengesichtspunkten, mehren sich in der Praxis Überlegungen, die Schulbegleitung  strukturell, qualitativ  und  systematisch  weiterzuentwickeln  (sog.  Pool-Lösungen). Pool-Lösungen sind in der Regel pauschal finanzierte Hilfeangebote, die die Verantwortlichkeit der Akteure auf die Bedarfe von mehreren Schüler/innen einer Lerngruppe, einer Klasse oder einer gesamten Schule zielgerichtet erweitern.

In der gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung wurde aus diesem Grund das politische Signal gesetzt, ein Modellvorhaben „Schulbegleitung im Landkreis Aurich“ als Pool- bzw. Budgetmodell  zu implementieren. Die abschließende politische Entscheidung erfolgte am 24.04.2018 im Kreisausschuss des Landkreises Aurich.

Mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 führt der Landkreis Aurich nun eine Pool- und Budgetlösung  für die Schulbegleitung ein. Bisher wurden die Schulbegleiter den einzelnen Schülern zugeordnet. Dies ändert sich jetzt dahingehend, dass die Schulbegleiter Schulverbünden zugeordnet werden. Insgesamt wird es fünf Schulverbünde geben, in denen sich Schulen gemeindeübergreifend zusammenschließen. Somit hat jeder Schulverbund ab Schuljahresbeginn einen Bestand an Schulbegleitern.

Eine Liste der Schulen, die an dem Modellprojekt teilnehmen, finden Sie unten. Ebenfalls ist dort aufgeführt, welchem Schulverbund Ihre Schule angehört.

 

 

FAQ

Was bedeutet das Modellvorhaben für Ihr Kind?

Sollte Ihr Kind einen Bedarf haben, wird dieser durch die an der Schule eingesetzten Schulbegleiter gedeckt. Dabei ist entscheidend, was für einen Bedarf Ihr Kind hat. Sollte Ihr Kind eine 1-zu-1-Betreuung benötigen, wird diese Betreuung auch sichergestellt. Sollte Ihr Kind nur für eine begrenzte Zeit des Schulalltags eine Begleitperson benötigen, wird die Schulbegleitung auch nur in dieser Zeit bei Ihrem Kind sein. Während der nicht benötigten Zeiten wird der Schulbegleiter anderweitig in der Schule eingesetzt und Ihr Kind kann sich ohne ständige Begleitung in der Schule integrieren.

Was bedeutet das Modellvorhaben für Sie?

Die entscheidende Änderung für Sie als Erziehungs- und Sorgeberechtigte ist, dass Sie keinen Antrag stellen müssen. Sollten Sie einen Bedarf bei Ihrem Kind sehen, müssen Sie lediglich mit dem/der Koordinator/in oder der Schule Kontakt aufnehmen und diesen Bedarf dort prüfen lassen. 

Wer sind die Koordinatoren?

Der/Die Koordinator/in ist, genau wie die Schulbegleiter, Beschäftigte/r der AuNo GmbH. Die Aufgabe der Koordinatoren ist, den Einsatz der Schulbegleitungen in Zusammenarbeit mit den Schulen zu steuern und zu koordinieren.

Wer ist mein Ansprechpartner?

Die Verteilung und Koordination der Schulbegleiter werden gemeinsam von den Schulen und den Koordinatoren übernommen. Die Koordinatoren und die Schulen sind Ihre ersten Ansprechpartner, wenn Sie Fragen zum Modell haben oder einen Bedarf prüfen lassen möchten.

 

 

 

Rechtsgrundlagen:

  • § 35 a SGB VIII
  • § 2 Abs. 1 S. 1 SGB IX
  • §§ 53, 54 SGB XII

 

 

 

Teilnehmende Schulen

Schulverbund Aurich-Ihlow

Grundschulen:

GS Finkenburgschule AURGS MiddelsGS Reilschule Aurich
GS SandhorstGS SimonswoldeGS Tannenhausen
GS UpstalsboomGS WalleGS Wallinghausen
GS WeeneGS WiesensGS Egels
GS LambertiGS RiepeGS Westerende-Kirchloog
GS Plaggenburg

Gesamtschulen:

IGS Aurich-WestIGS EgelsHTG Ihlow

Gymnasien:

Gymnasium Aurich

Berufsschulen:

BBS Aurich

Förderschulen:

FSKME AurichFöS LE Aurich

 


Schulverbund Norden-Hage-Großheide-Dornum

Grundschulen:

GS an der LeybuchtGS BerumburGS Hage
GS im SpietGS LintelGS Norddeich
GS SüderneulandGS BerumerfehnGS Großheide
GS Dornum

Gesamtschulen:

KGS HageKGS NordenOberschule Norden
Friederikenschule GroßheideRealschule Dornum

Gymnasien:

Gymnasium Norden

Berufsschulen:

BBS Norden

Förderschule:

Schule am Moortief

 

 

Schulverbund Großefehn-Wiesmoor

Grundschulen:

GS SpetzerfehnGS StrackholtGS Mittegroßefehn
GS Wiesmoor am FehnkanalGS Wiesmoor-MitteGS am Ottermeer
GS Holtrop

Gesamtschulen:

KGS GroßefehnKGS Wiesmoor

 

 

 

 

Schulverbund Krummhörn - Hinte

Grundschulen:

GS GreetsielGS JenneltGS Loppersum
GS PewsumGS HinteGS im Gulfhof

Gesamtschule:

IGS Krummhörn