Altenhilfeplanung

Der Landkreis Aurich hat sich im Jahre 2001 dafür ausgesprochen, eine Pflegekonferenz nach § 5 des Niedersächsischen Pflegegesetzes (NPflegeG) einzurichten. Die Pflegekonferenz beantwortet Fragen

  • der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung
  • der notwendigen pflegerischen Versorgungsstruktur und
  • der Koordinierung von Leistungsangeboten

Die Pflegekonferenz besteht aus insgesamt 26 Mitgliedern, die sich aus Vertretern der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen, Pflegebedürftigen und Vertretern aus Verwaltung und Politik zusammen setzen.