Hilfe zum Lebensunterhalt

 

Mit dem Bürgergeld können Sie Ihren eigenen Lebensunterhalt sowie den Ihrer Bedarfsgemeinschaftsmitglieder bestreiten.

Was jedem Einzelnen zusteht, hat der Gesetzgeber in so genannten Regelsätzen festgelegt. Berücksichtigt werden auch Kosten für Unterkunft und Heizung im angemessenen Umfang. Zusätzlich können einmalige Beihilfen oder Mehrbedarfe im Einzelfall bewilligt werden. Hat eine Person gar kein Einkommen oder weniger Einkommen als diese Regelbeträge inkl. der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung, kann sie grundsätzlich Leistungen beantragen.

Für den Antrag ausschlaggebend ist, dass die antragstellende Person erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Bei der Berechnung des Bürgergeldes wird Ihr Einkommen und Vermögen und das aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Sie wird nur auf Antrag und in der Regel für einen Zeitraum von zwölf Monaten gewährt. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus.

Der Antrag auf Bürgergeld kann bequem online oder schriftlich bei Ihrem Jobcenter gestellt werden.

Das Bürgergeld ist eine individuelle Leistung, die die persönlichen Lebensumstände im gesetzlichen Rahmen berücksichtigt. Bitte wenden Sie sich daher bei Fragen und Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (z.B. Umzug, Geburt eines Kindes, Heirat, Zuzug des Partners/der Partnerin, Änderungen beim Einkommen und Vermögen usw.) umgehend an die für Ihren Fall zuständigen Personen in der Arbeitsvermittlung oder Leistungsgewährung.

 


 Antragstellung

Neuanträge können bequem online oder schriftlich bei Ihrem Jobcenter gestellt werden.

Auch andere Onlinedienste des Jobcenters stehen für Sie zur Verfügung.


Allgemeine Informationen zur Leistungshöhe

Allgemeine Informationen zur Zusammensetzung sowie der Höhe des Bürgergeldes (außer Unterkunftskosten) finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales


Angemessene Kosten der Unterkunft (Bruttokaltmiete) und Heizkosten

Die aufgeführten Angemessenheitsgrenzen bilden grundsätzlich nur die Obergrenze für angemessenen Wohnraum. Es besteht kein Anspruch darauf, diese Grenzen in vollem Umfang auszuschöpfen.

Die angemessene Wohnungsgröße ergibt sich aus der Richtlinie zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen (Wohnraumförderbestimmungen - WFB). Danach sind folgende abstrakt angemessenen Wohnungsgrößen maßgeblich:

 

Haushaltsgröße nach Personen1234Jede weitere Person
Wohnflächenhöchstwert50 m²60 m²75 m²85 m²+ 10 m²

 


 Bruttokaltmiete

Vergleichsraum

Monatliche Bruttokaltmieten je Haushaltsgröße und Wohnfläche

1

2

3

4

5

6

7

8

50 m2

60 m2

75 m2

85 m2

95 m2

105 m2

115 m2

125 m2

Stadt Aurich*

426,00 €

480,70 €

573,10 €

668,80 €

763,40 €

853,60 €

943,80 €

1034,00 €

Stadt Norden**

448,80 €

542,30 €

645,70 €

754,60 €

860,20 €

963,60 €

1.067,00 €

1.170,40 €

Inseln Baltrum, Juist, Norderney

618,20 €

748,00 €

889,90 €

1.040,60 €

1.188,00 €

1.329,90 €

1.471,80 €

1.613,70 €

Übriges Kreisgebiet

397,10 €

480,70 €

573,10 €

668,80 €

763,40 €

853,60 €

943,80 €

1.034,00 €

*) Kernstadt Aurich sowie zentrumsnahe Ortsteile Egels, Extum, Haxtum, Kirchdorf, Popens, Sandhorst, Walle, Wallinghausen und Tannenhausen

**) Stadt Norden sowie zentrumsnahe Ortsteile Bargebur, Süderneuland und Tidofeld und Norddeich

 

Erläuterungen:

Die vorstehend aufgeführten Werte setzen sich aus der angemessenen Grundmiete (kalt) und allen nach der Betriebskostenverordnung umlagefähigen Nebenkosten zusammen (Bruttokaltmiete).

Kosten für eine Garage/Stellplatz und den Garten können in der Regel nicht als Miete oder Nebenkosten anerkannt werden.

Kosten für den Haushaltsstrom sind keine Nebenkosten, sondern in den Regelbedarfen enthalten.

Die Nebenkostenvorauszahlungen sind in angemessener Höhe anzusetzen, damit es nicht zu hohen Nebenkostennachforderungen kommen kann. Es ist weiterhin darauf zu achten, ob es sich um einen Staffelmietvertrag handelt. Hierdurch ist die Miete unter Umständen in absehbarer Zeit nicht mehr angemessen.

Zusätzlich zur angemessenen Bruttokaltmiete werden die angemessenen Heizkosten unter Berücksichtigung der Werte des bundesweiten Heizspiegels übernommen (siehe nächster Abschnitt).

 

Allgemeine Hinweise:

Beachten Sie bitte, dass vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Wohnung der für die Leistungserbringung für die neue Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger über den vorgesehenen Bezug der Wohnung zu unterrichten ist und dessen Zusicherung zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einzuholen ist. Nur dann hat der zukünftig zuständige Leistungsträger auch in Ihrem Interesse die Möglichkeit zu prüfen, ob die Aufwendungen angemessen sind und auch bei der Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes berücksichtigt werden können.

Er ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.


Heizkosten

Heizkosten werden in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten erbracht, soweit sie angemessen sind und nicht durch unwirtschaftliches Heizverhalten verursacht werden. Hierbei wird nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes auf die Werte des Heizspiegels für Deutschland in der jeweils aktuellen Fassung zurückgegriffen (Tabellenspalte „zu hoch“). Soweit noch kein Heizspiegel für das konkrete Kalenderjahr vorliegt, wird bei Bestimmung der zu übernehmenden monatlichen Vorauszahlungen auf den aktuellsten Spiegel zurückgegriffen. Dabei werden Energieträger, Gebäudefläche und angemessene Wohnungsgröße berücksichtigt.

 

Energieträger/
Heizsystem

Monatliche Kosten je Haushaltsgröße und Wohnfläche

1

2

3

4

5

6

7

8

50 m²

60 m²

75 m²

85 m²

95 m²

105 m²

115 m²

125 m²

Erdgas

132,96 €

159,55 €

199,44 €

226,03 €

252,62 €

279,21 €

305,80 €

332,40 €

Heizöl

108,79 €

130,55 €

163,19 €

184,95 €

206,70 €

228,46 €

250,22 €

271,98 €

Fernwärme

102,13 €

122,55 €

153,19 €

173,61 €

194,04 €

214,46 €

234,89 €

255,31 €

Wärmepumpe

124,63 €

149,55 €

186,94 €

211,86 €

236,79 €

261,71 €

286,64 €

311,56 €

Holzpellets

81,71 €

98,05 €

122,56 €

138,90 €

155,25 €

171,59 €

187,93 €

204,27 €