Betreuungsstelle

Wer denkt schon in guten Zeiten daran, dass sich alles von heute auf morgen ändern könnte?

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können jeden von uns in die Lage bringen, nicht mehr selbstständig handeln und keine sinnvollen Entscheidungen mehr treffen zu können. Und nicht jeder ist in der Lage, auch im Alter noch alles selbstständig regeln zu können.

In diesen Fällen erhalten Sie Hilfe bei der Betreuungsstelle.

 

Gesetzliche Betreuungen:

Seit dem 01.01.1992 sind Entmündigungen und Vormundschaften für Erwachsene abgeschafft worden. An ihre Stelle ist die rechtliche Betreuung getreten. Seitdem kann für Volljährige, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr wahrnehmen können, ein Betreuer bestellt werden. Die betroffene Person selbst oder jede andere Stelle sowie auch Bürger, denen die Hilflosigkeit des betroffenen Menschen bekannt geworden ist, können beim Amtsgericht (Betreuungsgericht) eine rechtliche Betreuung beantragen bzw. anregen. Das Gericht nimmt die Mitteilung als Antrag oder Anregung zur Einrichtung einer Betreuung entgegen und prüft die Notwendigkeit.

Für Menschen, die an altersbedingten Leistungsminderungen leiden, werden in den meisten Fällen Familienangehörige als Betreuer bestellt. Bei den ehrenamtlichen Betreuern handelt es sich entweder um Bekannte oder Freunde des Betroffenen oder um sozial engagierte Menschen, die diese Aufgabe für einen ihnen zunächst fremden hilfsbedürftigen Kranken übernehmen.

 

Die Betreuungsstelle hat im Betreuungsverfahren insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:

  • Unterstützung des Betreuungsgerichts im Betreuungsverfahren, insbesondere bei der Feststellung des Sachverhalts sowie bei der Auswahl eines geeigneten Betreuers/einer geeigneten Betreuerin
  • Beratung zu Fragen des Betreuungsrechts und Unterstützung der Betreuerinnen und Betreuer sowie der betroffenen Menschen
  • Gewinnung geeigneter Betreuerinnen und Betreuer

Weiterführende Informationen

Informationen bezüglich einer Vorsorgevollmacht finden Sie hier.

Informationen bezüglich einer Patientenverfügung finden Sie hier.