Innerer Dienst

Der Innere Dienst umfasst die Aufgaben der inneren Organisation, der Kommunalaufsicht, der Verbands- und der Standesamtsaufsicht sowie des Beteiligungsmanagements.

Organisation

Der Innere Dienst ist vorwiegend zuständig für die Erledigung von Querschnittsaufgaben der gesamten Verwaltung.

Dazu zählen insbesondere die Regelungen des allgemeinen Dienstbetriebes, die Betreuung der Dienstkraftfahrzeuge des Fuhrparks, die Organisation des Post- und Telefondienstes und der Hausdruckerei, die Materialbeschaffung und Inventarisierung und -last but not least- Serviceleistungen für Kunden nach der Verwaltungskostensatzung.

Kommunalaufsicht

Der Landkreis Aurich ist als Kommunalaufsichtsbehörde Ansprechpartner für die 15 kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden. Die Kommunalaufsicht stellt sicher, dass die Städte und Gemeinden die geltenden Gesetze beachten. Zudem schützt sie diese in ihren Rechten und sichert die Erfüllung ihrer Pflichten. In der Kommunalaufsicht ist auch die Verbands- und die Standesamtsaufsicht angebunden.

Beteiligungsmanagement

Der Landkreis Aurich überwacht und koordiniert seine Unternehmen und Einrichtungen sowie Beteiligungen an ihnen im Sinne der von ihr zu erfüllenden öffentlichen Zwecke. Die Pflicht zur Überwachung und Koordinierung der Aufgabenerfüllung wird vom Beteiligungsmanagement wahrgenommen.