Finanzen & Steuern

Der Haushalt des Landkreises Aurich

 

Für die Haushaltsaufstellung und -überwachung des Landkreises Aurich liegt die Zuständigkeit bei der Zentralen Finanzverwaltung.
Im Haushalt 2024 sind Investitionen und Investitionszuschüsse (z.B. für Schul-, Radwege- und Straßenbau) in Höhe von rd. 22,7 Mio. € eingeplant.

Die laufenden Aufwendungen des Landkreises (z. B. Personal-/Sachausgaben, Sozialhilfe, Jugendhilfe, Jobcenter - passive Leistungen) sind im Ergebnishaushalt ausgewiesen und umfassen im Haushaltsjahr 2024 ein Volumen von rd. 545,4 Mio. €.
In Ermangelung eigener Steuereinnahmen finanziert sich der Landkreis in erster Linie aus direkten Erstattungen von Bund, Land und Sonstigen für erbrachte Leistungen, aus Zuweisungen des Landes im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs und aus der Kreisumlage. Für das Haushaltsjahr 2024 sind im Ergebnishaushalt Erträge von rd. 522,0 Mio. € geplant. Damit weist der Ergebnishaushalt 2024 einen Fehlbetrag von rd. 23,3 Mio. € aus. Einsparpotenzial auf der Seite der Aufwendungen ist sehr begrenzt, da rund 71,5 % der Aufwendungen des Landkreises Aurich auf die Bereiche Sozial- und Jugendhilfe sowie Jobcenter entfallen.

Inwieweit es gelingt die Ergebnishaushalte der folgenden Jahre wieder auszugleichen bleibt, insbesondere wegen der schwer abschätzbaren Entwicklung im Sozial- und Jugendhilfebereich, abzuwarten.

 

Nähere Informationen zum Haushalt enthalten die folgenden Dienstleistungen.

Die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung wird von der Zentrale Finanzverwaltung überwacht.

Auf Grundlage der Mittelanmeldungen der Ämter wird der Haushaltsplan erstellt.