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Wohngeld

Aktuelle Informationen zur "Wohngeld Plus" – Reform:

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen alle Informationen und  FAQs zum Wohngeld-Plus-Gesetz auf seiner Internetseite veröffentlicht. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der Bundesregierung: Informationen der Bundesregierung zum Wohngeld-Plus.

Aufgrund des derzeit sehr hohen Bearbeitungsaufkommens bitten wir Sie, von telefonischen Sachstandsnachfragen abzusehen. Eine persönliche Beratung erfolgt nur bei besonders komplexen Sachverhalten und nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Bitte nutzen Sie vorab auch den WohngeldPlus-Rechner 2023. Hierdurch werden telefonische Nachfragen in der Regel verzichtbar.

Allgemeine Informationen zum Wohngeld:

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.

Für die Leistung von Wohngeld ist es erforderlich, dass ein Antrag dafür gestellt wird. Ohne Antrag ist die Leistung von Wohngeld nicht möglich. Die für die Antragstellung auf Wohngeld notwendigen Formulare finden Sie auf dieser Seite im Bereich „Formulare“.

Ob und in welcher Höhe ein Wohngeldanspruch besteht, richtet sich im Wesentlichen nach drei Faktoren,

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und
  • der Höhe des Gesamteinkommens.

Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine Transferleistungen (wie z. B. Grundsicherung für Arbeitssuchende Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen, da bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.

Ausführliche und weitergehende Informationen zum Wohngeld erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Wohngeldgesetz (WoGG)
  • Wohngeldverwaltungsvorschrift (WoGVwV)
  • Wohngeldverordnung (WoGV)

Benötigte Unterlagen

Bei Anträgen auf Wohngeld (Lastenzuschuss):

  • Grundbuchauszug (Amtsgericht)

  • Wohnflächenberechnung
  • Bescheid über Eigenheimzulage
  • Darlehenskontoauszüge
  • Grundsteuerbescheid
  • Fremdmittelbescheinigung

Bei Anträgen auf Wohngeld (Mietzuschuss):

  • Mietvertrag
  • Nachweis über Mietnebenkosten
  • Vermieterbescheinigung (vom Vermieter ausfüllen lassen)
  • evtl. Wasserabrechnung des OOWV

Erforderliche Unterlagen für beide Anträge:

  • Zusätzliche Erklärung zum Wohngeldantrag
  • Meldebescheinigungen (Haushaltsbescheinigungen)
  • Einkommensnachweise (Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Bescheid, über Leistungen des Arbeitsamtes, Unterhalt oder UVG
  • Nachweis erhöhter Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten = Steuerbescheid)
  • Nachweis über zu zahlenden Unterhalt
  • Schwerbehindertenausweis
  • evtl. Ablehnungsbescheid ALG II
  • evtl. Ablehnungsbescheid BAföG/BAB