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Werbetafeln (= Sondernutzung an Kreisstraßen)

Die Nutzung an Kreisstraßen wird grundsätzlich unterteilt in

  • Nutzung der Kreisstraße innerhalb einer Ortsdurchfahrt
  • Sondernutzung der Kreisstraße außerhalb einer Ortslage.

Genehmigungen für Nutzungen bzw. Sondernutzungen sind u.a. erforderlich für:

Ver- und Entsorgungsleitungen, Telekommunikationsleitungen;

Querung von Kreisstraßen bzw. Verlegung entlang einer Kreisstraße;

Herstellung von Überfahrten zu Kreisstraßen, Verrohrungen für Überfahrten, Aufstellung von Werbetafeln

Gebühren

  • Gebühren nach der AllGO

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

  • Satzung

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)

Benötigte Unterlagen

  • Antrag