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Wassergewinnung (= Wasserschutzgebiete)

Für die Einzugsgebiete von Wasserwerken werden Schutzgebiete ausgewiesen, um bestimmte Handlungen zur Sicherung der Trinkwassergewinnung unter besondere behördliche Überwachung zu stellen.

Nach genauer Erkundung der Grundwassersituation erfolgt in einem öffentlichen Verfahren die grundstücksgenaue Ausweisung eines Wasserschutzgebietes. In diesem Gebiet sind danach bestimmte Handlungen, wie z. B. die Lagerung wassergefährdender Stoffe oder der Abbau von Boden, nur nach besonderer Prüfung zulässig oder auch verboten. Die genauen Regelungen sind in der örtlichen Wasserschutzgebietsverordnung festgelegt.

Eine landesweit geltende Verordnung regelt vor allem land- und forstwirtschaftliche Nutzungen in ausgewiesenen und künftigen Wasserschutzgebieten.

Ausgewiesene Wasserschutzgebiete gibt es im Landkreis Aurich für die Wasserwerke Aurich-Egels, Baltrum, Hage, Juist, Marienhafe-Siegelsum und Norderney. In den kommenden Jahren werden die Wasserschutzgebiete für die Wasserwerke Hage und Siegelsum neu festgelegt.

Zudem befindet sich ein großer Teil des östlichen Stadtgebietes von Aurich im Wassereinzugsgebiet und künftigen Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Harlingerland. Das künftige Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Tergast berührt weite Teile der Gemeinden Ihlow und Großefehn.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen.

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

  • Verordnungen für bestimmte Wasserschutzgebiete

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)
  • Verordung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO)

Benötigte Unterlagen

Diese sind im Einzelfall bei der unteren Wasserbehörde zu erfragen.