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Waldumwandlung

Die Beseitigung eines Waldes (ganz oder teilweise) bedarf  der Genehmigung durch die Waldbehörde.

Gebühren

Es fallen Gebühren zwischen 75,-- Euro und 310,-- Euro an.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 8 "Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)

Benötigte Unterlagen

Antrag "Waldumwandlung"

Formulare