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Vollzeitpflege

Vollzeitpflege ist eine Form der Hilfen zur Erziehung für Eltern, welche die Versorgung und Erziehung ihrer Kinder nicht bewältigen können. Sie ersetzt also die Erziehung der leiblichen Eltern für einen bestimmten Zeitraum oder auf Dauer. Ziel der Vollzeitpflege ist vorrangig, Kinder wieder zu den leiblichen Eltern zurückzuführen. Deshalb sollen zwischen den Kindern und ihren leiblichen Eltern regelmäßige Besuchskontakte stattfinden. Ältere Jugendliche erhalten Jugendhilfe mit dem Ziel der Verselbstständigung.

Der Pflegekinderdienst bietet als Fachdienst Hilfestellung, Betreuung und Begleitung für alle, die an der Vollzeitpflege beteiligt sind. Pflegeeltern werden über die Aufgaben informiert und darauf vorbereitet.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)