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Verwarnung

Verwarnungsverfahren

Das Verwarnungsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bagatellbereich. Das Verwaltungsverfahren erspart den Verwaltungsbehörden die Durchführung eines förmlichen Bußgeldverfahrens, dem Betroffenen dessen Kosten. Es kommen keine Verfahrenskosten hinzu. Das Verfahren ist abgeschlossen, wenn das angebotene Verwarnungsgeld fristgerecht gezahlt wird.

Das Verwarnungsgeld ist ein Angebot, auf das es keinen Rechtsanspruch gibt. Gegen die Verwarnung ist kein Rechtsbehelf möglich. Sofern Sie sich zu einer angebotenen Verwarnung äußern, ohne das Verwarnungsgeld zu zahlen, wird durch die Behörde entschieden, ob das Verfahren eingestellt oder ohne Rückäußerung das Bußgeldverfahren eingeleitet wird.

Verwarnungen werden nicht im Verkehrszentralregister eingetragen.

Gebühren

Verwarnungsgelder können bis zu einer Höhe von 35,00 € angeboten werden