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Verkehrsbeschränkungen Inseln Ausnahmen (= Ausnahmegenehmigung von Verkehrsbeschränkungen auf den Inseln Baltrum, Juist und Norderney)

Für öffentliche Straßen können Verkehrsbeschränkungen angeordnet sein. Dies können allgemeine Verbote für Fahrzeuge aber auch Verbote für bestimmte Fahrzeugarten sein.

Allerdings kann die Straßenverkehrsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen erteilen. Für alle öffentlichen Straßen auf den Inseln Baltrum, Juist und Norderney ist hierfür der Landkreis Aurich zuständig.

Die Inselgemeinden Baltrum und Juist haben sich gänzlich gegen die Zulassung von Kraftfahrzeugen ausgesprochen.

Auf der Insel Norderney besteht ganzjährig ein Verbot für Fahrzeuge über 8,5 Tonnen tatsächliches Gesamtgewicht und ein Verbot für Fahrzeuge bzw. Züge über 8,5 m tatsächliche Länge und in der Ferienzeit ein besonderes absolutes Verkehrsverbot für große Teile der Insel.

Ausnahmegenehmigungen für die Inseln werden nur unter erhöhten Voraussetzungen erteilt

Gebühren

42,00 € bis 767,00 €

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 46 Abs. 1 StVO

unter www.bmvbw.de/Verkehr/Strasse-,1449/Strassenverkehrs-Ordnung.htm als Download zu finden