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Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Das Genehmigungsverfahren wird ausgelöst durch Stellung eines Antrages (Bauantrag, Antrag auf Nutzungsänderung, Um- und Ausbau, Baugenehmigung für "einfache Bauvorhaben" wie z.B. Einfamilienwohnhäuser, Nebengebäude usw).

Landwirtschaftliche, gewerbliche oder auch Industriebauvorhaben zählen nicht zu den vereinfachten Verfahren.

Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO) und der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) sowie nach dem Verwaltungskostengesetz (VerwKG).

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

Baugesetzbuch (BauGB)

Benötigte Unterlagen

ereinfachtes Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben

 
Bauvorlagen nach der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO)

  • Baubeschreibung

    (§ 5 Abs. 1 BauVorlVO)                      3-fach

  • Berechnung des umbauten Raumes (DIN 277)
    und des Rohbau- und Herstellungswertes
    (§5 Abs. 3 BauVorlVO)                       3-fach

  • Berechnung der zulässigen, vorhandenen und
    geplanten Grund- und Geschossfläche
    (§ 5 Abs. 4 BauVorlVO)                      3-fach

  • Berechnung der Geschosse die keine Vollgeschosse sind
    (§ 5 Abs. 4 BauVorlVO)                      3-fach

  • einfacher oder qualifizierter Lageplan
    (Maßstab 1:500)
    (§§ 2, 3 BauVorlVO)                            3-fach

  • Berechnung der versiegelten Flächen des
    Grundstücks mit Darstellung im Lageplan
    (bei Bebauungsplänen nach dem 01.01.1991) 3-fach

  • Bauzeichnungen – Maßstab 1:100
    (§ 4 BauVorlVO)

  • Grundrisse

  • Schnitte

  • Ansichten                                             3-fach

  • Erhebungsbogen für Bautätigkeit
    (2. BauSTG)                                        1-fach

Bei gewerblichen Bauvorhaben zusätzlich erforderlich:

  • Betriebsbeschreibung
    (§ 5 Abs. 2 BauVorlVO)
    im Bedarfsfall mit Maschinenaufstellplan 4-fach

  • Berechnung der gewerblichen Nutzfläche 4-fach

  • Nachweis der erforderlichen Kfz-Stellplätze
    mit Lageplan(§ 3 Abs. 1 Nr. 10 und § 5 Abs. 4 BauVorlVO) 4-fach

Bei Mehrfamilienwohnhäusern zusätzlich erforderlich:

  • Nachweis der Spielplätze für Kleinkinder mit Lageplan
    (§ 3 Abs. 1 Nr. 11 und § 5 Abs. 4 BauVorlVO) 4-fach

  • Nachweis der erforderlichen Kfz-Stellplätze mit Lageplan ( 3 Abs. 1 Nr. 10 und § 5 Abs. 4 BauVorlVO) 4-fach

Beim uneingeschränkten Prüfverfahren sind zusätzlich zu Ziff. 9 und 10 erforderlich:

  • Statische Berechnungen einschließlich aller erforderlichen Konstruktions- und Bewehrungspläne

Hinweis: wird im Bauantrag beantragt, die statischen Berechnungen sofort nach Eingang zu prüfen, ist eine Ausfertigung von Bauzeichnungen zusätzlich einzureichen.

  •  Nachweis des Wärmeschutzes
    (§ 6 BauVorlVO)                                                 2-fach

  • Nachweis des Schallschutzes
    (§ 6 BauVorlVO)                                                 2-fach