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Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

Veranstaltungen (z.B. Festumzüge, Straßenfeste, Rennsport, Boßelspiele, etc.) sind erlaubnispflichtig, wenn hierfür Straßen in Anspruch genommen werden.

Für die Erteilung der Erlaubnis ist der Landkreis Aurich zuständig, es sei denn, die Veranstaltung beschränkt sich auf der Gebiet der Städte Aurich, Norden oder Wiesmoor. Diese Städte sind selbst Erlaubnisbehörde.

Mit der Erlaubnis wird insbesondere festgelegt, wie der Veranstaltungsraum abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der betroffene Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und ob Verkehrsumleitungen einzurichten sind.

Die benötigten Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtungen werden nicht von der Straßenverkehrsbehörde zur Verfügung gestellt; sie können vom Veranstalter u.U. bei Tiefbauunternehmen oder den Bauhöfen der Gemeinden ausgeliehen oder im einschlägigen Handel erworben werden.

Gebühren

11,00 € bis 2.301,00 € je nach Aufwand

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung - StVO -

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Lage-/Streckenplan bzw. -skizze
  • Nachweis über Veranstalterhaftpflichtversicherung