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Torfabbau (= Bodenabbau)

Im Landkreis Aurich wird im Trockenabbauverfahren hauptsächlich Sand und Kies in etwas geringerem Umfang Ton sowie Torf in den Hochmooren abgebaut.

Bei dieser Abbaumethode wird bei der Gewinnung der Bodenschätze kein Grundwasser freigelegt. Im Landkreis Aurich findet Trockenabbau ausschließlich im Übertageabbau statt.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Die Genehmigungspflicht nach dem Naturschutzrecht ergibt sich für Bodenabbauten aus dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz (NNatG) in der jeweils geltenden Fassung. Hiernach bedarf es zum Abbau von Bodenschätzen einer Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde, sofern die abzubauende Fläche größer als 30 m² ist. Bei kleineren Flächen ist keine Bodenabbaugenehmigung erforderlich.

Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) ist ebenfalls zu beachten, da Abgrabungen und Abtragungen u.U. als baugenehmigungspflichtige Maßnahmen einzustufen sind, wenn eine bestimmte Größe überschritten wird.

Formulare