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Teiche

Für die Herstellung von kleineren Gewässern (Teichen, Feuchtbiotopen) ist die wasserrechtliche Plangenehmigung, in Einzelfällen auch die Planfeststellung, erforderlich.

Vor der Entscheidung über das erforderliche Verfahren ist in bestimmten Fällen zunächst zu prüfen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen muß. Bei der naturnahen Herstellung von Kleingewässern ist das jedoch in aller Regel nicht der Fall.

Gebühren

  • Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)
  • Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG)

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Plangenehmigung für die Herstellung eines Teiches etc.
  • Lageplan im Maßstab 1 : 25.000
  • Flurkarte, Maßstab 1: 1.000
  • zeichnerische Darstellung des geplanten Gewässers
  • Vordruck "Vorprüfung des Einzelfalles nach dem NUVPG"

Formulare

  • Antrag auf Erteilung einer Plangenehmigung