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Taxen- und Mietwagenverkehr

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi oder Mietwagen ist genehmigungspflichtig. Diese Genehmigung wird max. für die Dauer von 5 Jahren erteilt.

Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist die fachliche Eignung, die persönliche Zuverlässigkeit und die finanzielle Leisungsfähigkeit.

Im Taxenverkehr kann für den Bereich der Stadt oder Gemeinde eine Warteliste bestehen, so dass die Zuteillung einer entsprechenden Genehmiung vorerst nicht erfolgen kann. Nähere Informationen erhalten Sie auf telefonische Anfrage.

Mehr Informationen finden Sie unter www.ihk-emden.de

Gebühren

Taxen- und Mietwagengenehmigung: 50 - 500,00 €

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)

Taxentarif für den Landkreis Aurich

Taxenordnung für den Landkreis Aurich

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • Eigenkapital- und ggf. Zusatzbescheinigung

für den antragstellenden Unternehmer:
- Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde
- Unbedenklichkeitsbescheinigug des Trägers der Sozialversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Eigenkapitalbescheinigung ggf. zusatzbescheinigung

für die Führung der Geschäfte bestellte Person:
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Nachweis der fachlichen Eignung
- Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses