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Streudienst (= Winterdienst)

Eine allgemeine Streupflicht besteht für den Straßenbaulastträger nicht. Die Straßen sollen bei Winterglätte jedoch nach besten Kräften geräumt und gestreut werden.

Zuständig für den Winterdienst ist jeder Straßenbaulastträger für seine Straßen.


Wenden Sie sich daher bei Fragen hinsichtlich

  • Gemeindestraßen an Ihre zuständige Stadt-, Gemeinde- oder Samtgemeindeverwaltung
  • Bundes- und Landesstraßen an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Eschener Allee 31, 26603 Aurich, Tel. 04941/951-0