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Schwarzarbeitsbekämpfung

Schwarzarbeit liegt nach dem Verständnis des Gesetzes und auch der Gesellschaft dann vor, wenn eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit unter Umgehung gesetzlicher Anmelde- und Anzeigepflichten - Steuern, Sozialversicherung - ausgeübt wird. Durch sie müssen wirtschaftliche Vorteile in erheblichem Umfang erzielt werden. Voraussetzung der Schwarzarbeit ist also, dass es sich um eine illegale Tätigkeit handelt.

Es handelt sich um Schwarzarbeit, wenn mit der Leistungserbringung in erheblichem Umfang Leistungsmissbrauch, unrechtmäßige Gewerbeausübung, unerlaubte Handwerksausübung einhergehen. (Leistungsmissbrauch ist der missbräuchliche Bezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe.)

Außerdem liegt dann Schwarzarbeit vor, wenn Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt werden, Arbeitnehmer illegal beschäftigt oder ohne Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit an andere Arbeitgeber als Leiharbeitnehmer ausgeliehen werden; auch Scheinselbstständigkeit fällt unter den Tatbestand der Schwarzarbeit.

Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit sind unsozial und schaden uns allen

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in all Ihren Erscheinungsformen verzerren den Wettbewerb, gefährden die Existenzen kleiner und mittlerer Betriebe, vernichten Arbeitsplätze und verhindern deren Neuschaffung. Der Staat erleidet Einbußen an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen bei gleichzeitig steigenden Ausgaben wegen verlorengegangener Arbeitsplätze.

Die Schwarzarbeit entwickelt sich zur florierenden Schattenwirtschaft. Angesichts drückender Steuerlasten und steigender Abgaben blüht auch in unserer Region das Milliardengeschäft mit dem schnellen Euro. Wenn nach einer Studie des Steuerzahlerbundes heute über 50 Prozent der Bundesbürger Schwarzarbeit für einen geeigneten Weg halten, Steuern zu umgehen, müssen die Alarmglocken läuten. Arbeit in Deutschland ist zu teuer geworden - Steuern und Abgaben müssen gesenkt werden.

Insbesondere die Baubranche ist eines der Hauptbetätigungsfelder für illegale Beschäftigungspraktiken und Schwarzarbeit. Gerade am Bau treten Sie organisiert und in großem Stil auf.

Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit machen aber auch vor anderen Wirtschaftszweigen nicht halt. Ganz im Gegenteil, heutzutage sind fast alle Branchen von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit betroffen.

Die Gründe für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind vielfältig; sie liegen in sozialer Not einzelner Menschen ebenso wie in der übersteigerten Gewinnsucht illegal agierender Arbeitgeber. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung breiten sich vor allem dort leichter aus, wo das Bewusstsein für die Illegalität dieser Verhaltensweisen in der Bevölkerung gering ausgebildet ist.

Zum sozialen Schutz des einzelnen wie auch zur Aufrechterhaltung der sozial- und wirtschaftspolitischen Ordnung kann unser Gemeinwesen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung nicht hinnehmen.

Um gewerbetreibenden Personen u.U. einen späteren Verdruss mit Behörden möglichst zu ersparen, haben wir nachstehend folgende Informationen zusammengestellt:.

Information “Schwarzarbeit oder unerlaubte handwerkliche Tätigkeit“

Im Kern ist nunmehr überwiegend ein Mitarbeiter für die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständig. Damit kann der Schwarzarbeit entschlossen entgegengetreten werden, da die zuständigen Mitarbeiter des Landkreises ihren Dienst auch bei Bedarf in den Abendstunden und am Wochenende ausüben.

Bei der Verfolgung und Ahndung der Schwarzarbeit oder anderer Verstöße arbeitet der Landkreis Aurich im Kreisgebiet mit den Zusammenarbeitsbehörden (u.a. Polizei, Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt, Arbeitsamt, Bau Berufsgenossenschaft, Rentenversicherungsträger, den Sozialleistungsträgern) effizient und erfolgreich zusammen. Sie werden bei ihren Ermittlungen von der Handwerkskammer für Ostfriesland in Aurich tatkräftig unterstützt.

Baustellenkontrollen und Razzien auch gemeinsam mit Zusammenarbeitsbehörden - professionell vorbereitet - bringen immer wieder illegale Machenschaften an das Tageslicht und schrecken zudem potentielle Schwarzarbeiter ab. Regelmäßig werden derzeit auch Kleinanzeigen in den Tageszeitungen untersucht, mit denen handwerkliche Tätigkeiten angeboten werden. Infolge der geltenden Zuständigkeitsregelung kann bei einem Verdacht der Schwarzarbeit oder eines handwerks- oder gewerberechtlichen Verstoßes lediglich ermittelt werden, sofern sich der Tatort im Kreisgebiet des Landkreises Aurich mit befindet oder aber die betreffende Person / Firma aus diesem kommt.

Im übrigen stehen wir Ihnen für Anregungen und weitere Informationen gern zur Verfügung.