Service A-Z

Saisonkennzeichen

Bei der Beantragung der Zulassung können Sie entscheiden, für welchen jährlich wiederkehrenden Zeitraum Ihr Fahrzeug zugelassen werden soll.

Das Fahrzeug ist dann für volle Monate zugelassen - mind. 2 Monate, höchstens 11 Monate -, d. h. der Beginn des Betriebszeitraumes ist immer der erste, das Ende des Betriebszeitraumes immer der letzte Tag eines Monats.

Dieser Zeitraum wird auf dem Kennzeichen geprägt.

Hinweis:

Es können weitere Gebühren für z. B. Wunschkennzeichen etc. hinzukommen.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, ggfs. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung.
  • Ausgefüllte Versicherungsbestätigungskarte (Doppelkarte) mit Angabe des Saisonzeitraumes.
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbesch. Teil II.
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbesch. Teil I.
  • Die Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung
  • Die bisherigen Kennzeichen.
  • Eine Lastschrifteinzugsermächtigung für die Kfz.-Steuer (Download siehe unten).

Offene Gebühren und Auslagen müssen erst bezahlt werden (auch aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen).

Hinweis:  Falls die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) von einer Finanzierungsgesellschaft angefordert werden muss und Sie die Zulassung in Norden vornehmen wollen, geben Sie bitte die Postanschrift Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich an.