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Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung

Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung können zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, -werkstätten oder -händlern befristet oder widerruflich zugeteilt werden. Der Bedarf ist nachzuweisen. Er gilt als nachgewiesen, wenn regelmäßig die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen beantragt wurde bzw. eine Bescheinigung einer anderen Firma vorgelegt wird, aus der hervorgeht, dass deren rotes Dauerkennzeichen öfter ausgeliehen wurde.

Erläuterungen:

1. Vollmacht 

Sie können sich bei der Zulassung eines Fahrzeuges durch eine Bevollmächtigte / einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dazu ist erforderlich, dass Sie die unten abgedruckte Vollmacht vollständig ausfüllen und unterschreiben.

Die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses der Vollmachtgeberin / des Vollmachtgebers und der / des Bevollmächtigten ist bei der Zulassungsbehörde erforderlich.

 
2. Offene Gebühren

Die Zulassungsbehörde kann die Zulassung eines Fahrzeuges verweigern, solange die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter

  • die dafür bestimmten Gebühren und Auslagen nicht entrichtet hat oder
  • die Zahlung von Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen bei der jeweiligen Zulassungsbehörde einschl. der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen in Höhe von mehr als 10 € schuldet.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
  • Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug ausgefüllte Versicherungsbestätigungskarte (Doppelkarte) nach § 28 StVZO ( Eindruck dauerrote Kennzeichen )
  • Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, zu beantragen bei Ihrem Einwohnermeldeamt / Bürgerservice
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister, wird von der Zulassungsstelle beantragt
  • Kopie der gültigen Gewerbeanmeldung
  • Schriftlicher Antrag mit Begründung des Bedarfs (Vordruck erhältlich in der Zulassungsstelle)
  • Nachweis eines Betriebssitzes durch Mietvertrag o. ä. ( Büro und Stellplätze für mehrere Fahrzeuge
  • Lastschrifteinzugsermächtigung für die Kfz.-Steuer (Download siehe unten)
  • Es dürfen keine Kfz.-Steuerrückstände vorhanden sein.
  • Keine offenen Zulassungsgebühren