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Motorboot

Für alle Gewässer, die der Aufsicht des I. Entwässerungsverbandes Emden  im Landkreis Aurich und der Stadt Emden sowie des Entwässerungsverbandes Oldersum in der Stadt Emden unterstehen und von ihnen unterhalten werden, gelten bezüglich des Befahrens besondere Regelungen. Diese Regelungen sind dem Niedersächsischen Wassergesetz in der jeweils geltenden Fassung zu entnehmen. Die Verordnung über den Verkehr mit Motorfahrzeugen auf den vorbeschriebenen Gewässern ist unter "Formulare" abrufbar.

Alle auf diesen Gewässern verkehrenden Motorboote sind kennzeichenpflichtig. Hierzu zählen auch Segelboote, die mit einem Hilfsmotor ausgestattet sind.

Ein Antrag nach § 4 der Verordnung über die Zuteilung eines Kennzeichens ist bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Aurich zu stellen.

Dem Antrag ist eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beizufügen.