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Messe

Wer Messen, Ausstellungen, Großmärkte, Wochenmärkte, Spezialmärkte oder Jahrmärkte veranstalten möchte, muss die Sonderregelungen der GewO berücksichtigen.

Die Durchführung derartiger Veranstaltungen setzt eine entsprechende Erlaubnis zwingend voraus.

Der Antrag für eine Erlaubnis zum durchführen entsprechender Veranstaltungen muss nicht persönlich abgegeben werden. Eine Übersendung des komplettierten Antrages auf dem Postweg reicht aus. Bitte beachten Sie die durchschnittliche Vorlaufzeit von etwa acht Wochen, da verschiedene Behörden / Institutionen eingeschaltet werden müssen.

Gebühren

Die Gebühren liegen zwischen 170 bis 880 Euro.

Vor Aufnahme der Antragsbearbeitung wird grundsätzlich ein Kostenvorschuss in Höhe von 80 % der zu erwartenden Gebühren erhoben. Sie können die Gebühr überweisen oder bar einzahlen.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§§ 64 und 65 Gewerbeordnung (GewO)

Benötigte Unterlagen

- Formloser schriftlicher Antrag.

Der Antrag muss enthalten: Name, Ort und zeitliche Dauer der Veranstaltung, Öffnungszeiten für Besucher und Aussteller, Auf- und Abbauzeiten, Teilnahmebedingungen, Teilnahmeberechtigung.

- Warenverzeichnis.

Dieses Warenverzeichnis muss Angaben zur Art der angebotenen Waren und der Hersteller enthalten. Sofern bei Antragstellung noch kein endgültiges Warenverzeichnis existiert, reicht zur Antragsbearbeitung ein vorläufiges Warenverzeichnis aus.

- Gewerbeanmeldung.

Eine aktuelle Gewerbeanmeldung muss Ihnen vorliegen. Ersatz erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Gewerbemeldestelle (je nach Betriebssitz). In Köln: Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Gewerbeangelegenheiten. Bitte achten Sie auf den Gewerbegegenstand. Dieser muss die Bezeichnung 'Gewerbliche Durchführung / Veranstaltung von Messen / Ausstellungen' beinhalten.

- Führungszeugnis.

Das Führungszeugnis (Belegart -0-) können Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes beantragen.

 
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.

Den Auszug können natürliche und juristische Personen bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes beantragen.

- Unbedenklichkeitsbescheinigung

des Steueramtes der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

- Auszug aus der Schuldnerkartei

des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichtes

Antrag durch eine juristische Person

Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person (AG, GmbH, ...), so sind die vorstehenden Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person, als auch für die vertretungsberechtigte(n) Person(en) (Geschäftsführer etc.) bei Antragstellung vorzulegen.Bei einer Gesellschaft, die im Handelsregister eingetragen ist, muss ein aktueller Handelsregisterauszug beigefügt werden.