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Vollstreckung

 

Das Team Vollstreckung bearbeitet im Rahmen des Forderungsmanagements die vollstreckbaren Forderungen des Landkreises Aurich. Vor Vollstreckungsbeginn wurden die Forderungen angemahnt (Außnahmen sind z. B. Zwangsgelder). Im Regelfall wird bei den Schuldenden durch den Vollstreckungsaußendienst vorgesprochen und ggfls. Sachpfändungen (z. B. Wegnahme und Verwertung von Pkw) durchgeführt. Durch den Vollstreckungsinnendienst werden Forderungspfändungen (z. B. Lohn- oder Kontopfändungen) betrieben. Durch eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Team Vollstreckung können eventuell Maßnahmen und Absprachen getroffen werden, um diese Vollstreckungshandlungen aufzuhalten.

Das Team ist wie folgt zu erreichen:

Erreichbarkeit per E-Mail: vollstreckung@landkreis-aurich.de

Telefonische Erreichbarkeit:

 

Team Vollstreckung Innendienst

Zuständigkeiten (sortiert nach Städte/Gemeinden)

04941 16-2154

Aurich

04941 16-2151

Ihlow, Südbrookmerland

04941 16-2160

Norden, Norderney, Baltrum, Juist; Krummhörn

04941 16-2153

Dornum, Hinte, SG Hage

04941 16-2161

Schuldende außerhalb des Landkreises Aurich (PLZ 1*, 3* - 7*, 9*) Großefehn, Großheide, Wiesmoor

04941 16-2156

Schuldende außerhalb des Landkreises Aurich (PLZ 2* und 8*), Brookmerland

 

Team Vollstreckung Außendienst

04941 16-2159

Hinte, Krummhörn, Norden

04941 16-2158

Aurich, Großheide, SG Hage, Norderney, Baltrum, Juist

04941 16-2157

Großefehn, Dornum, Ihlow, Südbrookmerland, Wiesmoor, SG Brookmerland

 

Team Insolvenzen erreichbar unter:

 

04941 16-2153 für Buchstaben A - T

 

04941 16-2154 für Buchstaben U - Z