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Kostenerstattung Tierseuchenkasse

Die Tierseuchenkasse beschließt in regelmäßigen Abständen über die Übernahme von Kosten, die dem Tierhalter in Verbindung mit jährlichen Kontrollungersuchungen und Impfungen in Tierbeständen.

Diese Erstattung erstreckt sich unter anderem auch auf folgende Tierarten und Maßnahmen:

Rinder:

  • BHV-1-Kontrolluntersuchung (Blut)
  • Impfungen auf BHV-1
  • Leukose- und Brucellose-Blutuntersuchungen

Untersuchungen und Impfungen auf bzw. gegen BVD werden nicht entschädigt.

Für BHV-1 Blutuntersuchungen und Impfungen zahlt die Tierseuchenkasse auf Antrag eine Beihilfe von

  • 3,50 € für jede gezogene Blutprobe, wenn der automatische HI-Tier Untersuchungsauftrag verwendet wurde und die Maßnahme zur Erhaltung des Seuchenstatus dient. Verkaufsuntersuchungen werden nicht bezahlt. Sollte der Untersuchungsauftrag handschriftlich ausgefüllt worden sein, wird die Beihilfe halbiert. Dies gilt auch für die Mindestbeihilfe von 25,00 € pro Maßnahme.
  • 1,00 € für jede durchgeführte Impfung, wenn die Maßnahme ab 01.07.2010 durch den Tierarzt in HI-Tier eingepflegt wurde. Sollte der Tierarzt die Eingabe unterlassen, entfällt die Beihilfe.

Schweine:

  • AK-Kontrolluntersuchung (Blut)

Schafe

  • Brucellose-Kontrolluntersuchung (Blut)

Für diese Untersuchungen wird eine Beihilfe in Höhe von 3,50 € pro Blutprobe gezahlt.

Benötigte Unterlagen

Forderungsnachweis des prakt. Tierarztes über durchgeführte Maßnahmen

Dieser Nachweis ist grundsätzlich bei der NDS. Tierseuchenkasse zu beziehen. Zur Zeit hält das Veterinäramt jedoch noch einige Anträge vorrätig.