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Kopfläuse (= Handlungsleitfaden für Eltern und Personal von Gemeinschaftseinrichtungen)

Damit uns Kopfläuse nicht jucken  

Wir empfehlen den Gemeinschaftseinrichtungen, den Eltern bei geeigneter Gelegenheit, z.B. im Rahmen eines Elternabends, unser allgemeines Informationsblatt „Kopfläuse“ vorzustellen und auszugeben. Sie finden es hier (1a).

Ein weiteres, ausführliches Informationsblatt zu Kopfläusen finden Sie hier (1b).

Das Meldeformular nach § 34 IfSG finden Sie hier:

(Sollte die direkte Weiterleitung des ausgefüllten Formulares über den E-Mail-Button nicht funktionieren, speichern Sie das ausgefüllte Dokument bitte ab und senden es uns als Anhang an: )

Wir empfehlen den Einrichtungen außerdem, vorsorglich das schriftliche Einverständnis der Eltern einzuholen, dass in der Schule / im Kindergarten, falls es erforderlich werden sollte, der Kopf der Kinder auf einen Lausbefall untersucht werden darf. Ein hierfür geeignetes Anschreiben an die Eltern, einschließlich Rücklaufabschnitt, finden Sie hier (2).

Nachfolgend finden Sie jeweils eine vollständige Schritt für Schritt-Anleitung einschließlich aller benötigten Schreiben für folgende Fallkonstellationen:  

  1. Eltern stellen bei ihrem Kind einen Kopflausbefall fest (3).
  2. Der Gemeinschaftseinrichtung wird ein Kopflausbefall von Eltern gemeldet (4).
  3. Eltern haben ihr Kind behandelt und bringen es zur Wiederzulassung in die Gemeinschaftseinrichtung
    Eine schriftliche Bestätigung der jeweils durchgeführten Behandlung, welche die Eltern zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme in die Gemeinschaftseinrichtung und nach der Zweitbehandlung ausfüllen sollten, falls es nicht zuhause geschehen ist, finden Sie hier (5).
  4. Personal der Gemeinschaftseinrichtung stellt in der Gemeinschaftseinrichtung einen Kopflausbefall fest (6).

Weitere Infomationen zum Thema Kopfläuse finden Sie auf den folgenden Internetseiten:

Robert-Koch-Institut (RKI)

Niedersächsiches Landesgesundheitsamt (NLGA)

Kindergesundheit-Info.de

Broschüre  "Kopfläuse...was tun?"  (BZgA)