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Kennzeichen verloren / gestohlen

Ihre Kennzeichenschilder sind verloren / gestohlen.

Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichenschilder muss Ihr Fahrzeug umgekennzeichnet werden. Dieses geschieht auch zu Ihrem eigenen Schutz, da ansonsten der Dieb / Finder mit Ihrem Kennzeichen missbräuchlich Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begehen könnte. Sie bekommen deshalb ein neues Kennzeichen zugeteilt bzw. können sich gegen Gebühr ein neues Wunschkennzeichen aussuchen. Das bisherige Kennzeichen wird wegen des Verlustes / Diebstahls gesperrt. Das nicht gestohlene bzw. verloren gegangene Kennzeichen muss der Zulassungsstelle zur Entwertung vorgelegt werden.

 

Benötigte Unterlagen

· Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis, ggfs. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers.

· Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung, ggfs. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers

· den Fahrzeugbrief / Zulassungsbesch. Teil II

· den Fahrzeugschein / Zulassungsbesch. Teil I

· den Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung

· eine Lastschriftermächtigung für die Kfz.-Steuer (Download siehe unten).

Falls Ihnen ein oder beide Kennzeichenschilder verloren gegangen ist/sind, benötigen Sie zusätzlich:

Eine Erklärung über den Verlust des/der Kennzeichenschilder. Diese Erklärung ist vom Fahrzeughalter persönlich schriftlich abzugeben.

Hinweis:  Falls die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) von einer Finanzierungsgesellschaft angefordert werden muss und Sie die Meldung in Norden vornehmen wollen, geben Sie bitte die Postanschrift Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich an.

Formulare