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Jahresabschluss

Der Landkreis Aurich hat für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Im Jahresabschluss findet ein Abgleich zwischen den tatsächlich eingenommenen und ausgezahlten Beträgen mit den Daten aus dem Haushaltsplan statt. Die Abweichungen werden analysiert. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen als Orientierungsgröße für die Haushaltsplanung der Folgejahre.

Der Kreistag beschließt die Jahresrechnung und erteilt dem Landrat Entlastung, soweit die Haushaltswirtschaft ordnungsgemäß geführt wurde.

Bilanz

Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung der Vermögensgegenstände und Schulden und somit ein Teil des Jahresabschlusses.

Die Erfassung und Bewertung des Vermögens und der Schulden im Rahmen der Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR) ist abgeschlossen.

Die Eröffnungsbilanz des Landkreises Aurich zum 01. Januar 2010 wurde in der Sitzung des Kreistages am 25. Juni 2013 beschlossen.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
  • Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO)