Service A-Z

Hundeausstellungen/Hundeschauen

Die Durchführung von Hundeschauen, Hundeausstellungen, Veranstaltungen sind dem Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung anzuzeigen, wenn Hunde aus einem EU-Mitgliedstaat oder Drittland teilnehmen.

Ein entsprechender Antrag ist bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung einzureichen.

Gebühren

15,00 € pro Ausstellung/Tierschau

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 4 der Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut

Benötigte Unterlagen

Anzeige zur Genehmigung von Tierausstellungen Tollwut-Verordnung