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Haushaltsplanung

Der Haushaltsplan bildet die Grundlage für die Finanzwirtschaft des Landkreises. In ihm werden die geplanten Erträge und Aufwendungen, sowie die geplanten Einzahlungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres veranschlagt. Auf Grundlage der Mittelanmeldungen der Ämter und der Vorjahresergebnisse wird der Haushaltsplan erstellt. Der Haushaltsplan wird in den zuständigen Gremien beraten und beschlossen.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
  • Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO)