Service A-Z

Haushaltsausführung

Die Ertrags- und Aufwandsentwicklung wird von der Finanzabteilung überwacht. Die tatsächliche Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben wird permanent mit den Plandaten verglichen. Hierüber wird dem Kreistag und den Ausschüssen berichtet.

Am Ende des Haushaltsjahres wird die Jahresrechnung erstellt: Hier findet ein Abgleich zwischen den tatsächlich eingenommenen und ausgezahlten Beträgen mit den Daten aus dem Haushaltsplan statt. Die Abweichungen werden analysiert. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen als Hilfe für die Planung der Folgejahre. Der Kreistag beschließt die Jahresrechnung und erteilt dem Landrat Entlastung, soweit die Haushaltswirtschaft ordnungsgemäß geführt wurde.

Werden im Rahmen der Haushaltsüberwachung zu große Abweichungen zu den Plandaten festgestellt, die zur einer Verschlechterung des Ergebnisses führen, werden Maßnahmen wie die Verhängung von Haushaltssperren ergriffen. Gegebenenfalls ist auch die Erstellung eines Nachtragshaushaltsplans erforderlich.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
  • Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO)