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Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht Ausnahmen (= Befreiung von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht)

Von der Gurtanlegepflicht und von der Helmtragepflicht kann durch eine Ausnahmegenehmigung befreit werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Dazu ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die Teil des Antragsvordrucks (s.u.) ist.

Für die Ausnahmegenehmigung ist der Landkreis Aurich zuständig, es sei denn, der Antragsteller ist in Aurich, Norden oder Wiesmoor wohnhaft. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.

Gebühren

11,00 € bis 20,00 €

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§§ 21a, 46 Abs. 1 Nr. 5 b Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -

Benötigte Unterlagen

vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular einschl. ärztliche Bescheinigung