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Grünlandumbruch

Die Umwandlung von Grünland in Ackerland in festgesetzten und künftigen Wasserschutzgebieten ist genehmigungspflichtig.

Von der unteren Wasserbehörde wird geprüft, ob der Grünlandumbruch erfolgen darf und welche Auflagen zum Schutze des Grundwassers erforderlich sind. Die Auflagen regeln die Folgenutzung hinsichtlich der Fruchtfolge und dem Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln.

Gebühren

  • Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)
  • Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO)

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Lageplan