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Gesamtabschluss

Konsolidierter Gesamtabschluss

Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesen (NKR) in Niedersachsen haben alle niedersächsischen Kommunen spätestens ab dem 01.01.2012 ihre Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung im Rechnungs- stil der doppelten Buchführung zu führen.

Neben dem kommunalen Einzelabschluss sind die Kommunen gem. § 128 NKomVG verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr, erstmals für 2012 zum Stichtag 31.12., einen Gesamtabschluss aufzustellen.

Mit der Verpflichtung zur Aufstellung eines konsolidierten Gesamtabschluss wird das Ziel verfolgt, den Gesamtüberblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommunen zu verbessern. Gegenwärtig fehlt ein solcher Gesamtüberblick, auch weil teilweise viele kommunale Aufgaben von verselbständigten Aufgabenträgern wahrgenommen werden. Im Gesamtabschluss wird die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune so dargestellt, als ob es sich um eine einzige wirtschaftliche und rechtliche Einheit handeln würde.

Der Gesamtabschluss wird wie der Jahresabschluss in den zuständigen Gremien beraten und beschlossen.

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

  • Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
  • Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO)