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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Wer gewerblich Personen befördern möchte, mit

· einem Taxi

· einem Mietwagen

· einem Krankenwagen oder

· einem Pkw für Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen oder im Linienverkehr

benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Voraussetzungen:

Sie müssen das 21. Lebensjahr, für Krankenkraftwagen das 19. Lebensjahr vollendet haben und eine Fahrerlaubnis der Klasse B mindestens zwei Jahre (für Krankenkraftwagen mindestens 1 Jahr) besitzen.

Gültigkeitsdauer: 5 Jahre

Benötigte Unterlagen

· Personalausweis oder Reisepass

· gültige deutsche, EU- oder EWR-Fahrerlaubnis (EWR=Europäischer Wirtschaftsraum),

· fachärztliche Begutachtung der Sehleistung (nicht älter als 2 Jahre),

· Gutachten einer Äztin/eines Arztes, mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" über die geistige und körperliche Eignung (Leistungsdiagnostik).

Wenn die Fahrerlaubnis auch für Krankenkraftwagen gelten soll:

· Nachweis für Ihre Ausbildung in erster Hilfe.

Wenn Sie Taxi fahren möchten:

· Ortskenntnisprüfung für das Beförderungspflichtgebiet