Service A-Z

Erlaubnis zum Jagen (= Jagdschein)

Um die Jagd ausüben zu können, muss man Inhaber eines gültigen Jagdscheines sein.

Die Ersterteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber eine Jägerprüfung bestanden hat, jagdrechtlich zuverlässig ist und eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Der Jagdschein gilt in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Er berechtigt zur Ausübung der Jagd und zum Erwerb von Jagdlangwaffen. Neben dem Jagdschein ist für die Ausübung der Jagd noch die Zustimmung des jeweiligen Revierinhabers notwendig.

Nichtdeutsche Jagdscheine berechtigen im Bundesgebiet weder zur Jagdausübung noch zum Waffenerwerb.

Gebühren

Jagdschein für 1 Jahr:

Verwaltungsgebühr 45,00 EUR + Jagdabgabe 30,00 EUR = 75,00 EUR

Jagdschein für 3 Jahre:

Verwaltungsgebühr 100,00 EUR + Jagdabgabe 90,00 EUR = 190,00 EUR

Tagesjagdschein:

Verwaltungsgebühr 15,00 EUR + Jagdabgabe 10,00 EUR = 25,00 EUR

Benötigte Unterlagen

- Antragsformular

- Versicherungsnachweis

- eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung

(Mindesdeckungssumme: 50.000,00 € bei Sachschäden; 500.000,00 € bei Personenschäden)

Die Versicherungsbescheinigung muss für den beantragten Zeitraum der Ausstellung des Jagdscheines vorhanden sein. Bei der erstmaligen Erteilung des Jagdscheines werden weiterhin noch folgende Unterlagen benötigt:

- Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung

- 1 aktuelles Lichtbild

Formulare

  • Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines