Service A-Z

Erdwärme

Die Nutzung der Erdwärme erfolgt über oberflächennahe Erdkollektoren und bis zu etwa 100 Metern tiefen Erdsonden. Hierbei handelt es sich um geschlossene Systeme, mit denen über eine Trägerflüssigkeit die in der Erde vorhandene Wärme gewonnen und mittels Wärmepumpen auf die im Haushalt benötigten Temperaturen angehoben wird. In den geschlossenen Systemen werden Wärmemittel verwendet, die das Grundwasser nicht beeinträchtigen dürfen.

Neben den geschlossenen Systemen gibt auch offene. Dabei wird über einen Brunnen Wasser gefördert. Nach dem Entzug der darin enthaltenen Wärme wird das Wasser über einen Schluckbrunnen wieder in den Grundwasserkörper eingeleitet. Dieses System hat zur Zeit noch einen höheren Wirkungsgrad. Allerdings ist abhängig von der Grundwasserqualität eine Verokerung des Schluckbrunnens nicht auszuschließen. In Wasserschutzgebieten sind diese Anlagen wegen möglicher Einträge in das besonders zu schützende Grundwasser nicht genehmigungsfähig.

Der Entzug der Erdwärme stellt nach den wasserrechtlichen Bestimmungen eine erlaubnispflichtige Benutzung dar.
Daneben ist in Wasserschutzgebieten eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Die für den Brunnenbau erforderlichen Bohrungen sind vorher schriftlich der unteren Wasserbehörde, bei Bohrungen über 100 Metern auch dem Landesamt für Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie anzuzeigen.

Die Beratung durch ein qualifiziertes Bohrunternehmen, einen Fachbetrieb des Heizungsbaugewerbes oder die untere Wasserbehörde wird dringend empfohlen.

Nähere Informationen können dem Leitfaden "Erdwärmenutzung in Niedersachsen" entnommen werden.

Gebühren

  • Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen.

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

  • Wasserschutzgebietsverordnungen

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)

Benötigte Unterlagen