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Boßelgenehmigung (= Boßelspiel im öffentlichen Verkehrsraum)

Die Durchführung von Boßelspielen sind erlaubnispflichtig, wenn hierfür öffentliche Straßen in Anspruch genommen werden.

Für die Erteilung der Boßelerlaubnis, auch für Boßelspiele auf Gemeindestraßen, ist der Landkreis Aurich zuständig, es sei denn, die Veranstaltung beschränkt sich auf die Gebiete der Städte Aurich, Norden oder Wiesmoor. Diese Städte sind selbst Erlaubnisbehörde.

Mit der Erlaubnis wird insbesondere festgelegt, welche Maßnahmen zur Absicherung des Boßelveranstaltung notwendig sind.

Gebühren

11,00 € bis 2.301,00 € je nach Aufwand

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung - StVO -

Benötigte Unterlagen

vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular