Service A-Z

Bodenschutz (= Altlastenkataster)

Im Rahmen von Grundstücksgeschäften und bei Errichtung von Bauten, aber auch bei Umnutzungen wie z.B. Abriss ist die Frage eines möglichen Altlastenverdachts für ein Grundstück von großem Interesse.

Die Untere Bodenschutzbehörde des Landkreises Aurich führt ein Verzeichnis über Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen für das Kreisgebiet (= Altlastenkataster). Wenn für ein Grundstück ein Altlastenverdacht besteht oder das Vorliegen einer Altlast bereits nachgewiesen ist, wird es im Altlastenkataster des Landkreises erfasst.

BürgerInnen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, z.B. Kaufinteressenten und Grundstückseigentümer können auf Anfrage beim Landkreis Aurich unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen Auskunft über Altlasten eines Grundstücks bekommen.

 
Die Anfrage ist schriftlich an den

Abfallwirtschaftsbetrieb
Landkreis Aurich
Holtmeedeweg 6
26629 Großefehn
 

unter Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück des betroffenen Grundstücks zu richten. Außerdem ist ein Lageplan beizufügen. Ist der Anfragende nicht Eigentümer des Grundstücks, so ist eine schriftliche Vollmacht oder Zustimmung des  Eigentümers vorzulegen.

Einen Vordruck für die Anfrage können Sie weiter unten im pdf-Format herunterladen.

Gebühren

Auskünfte aus dem Altlastenkataster sind gebührenpflichtig. Nach § 6 Abs. 1 des NDS. Umweltinformationsgesetzes (NUIG) i. V. m. der Nr. 1 der Anlage dieses Gesetzes beträgt die Gebühr für schriftliche Auskünfte mindestens 25 €, höchstens 500 €. Nach § 6 Abs. 5 NUIG hat die informationspflichtige Stelle bei der Festsetzung der Gebühr den Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen, der für die Beantwortung der Anfrage erforderlich ist.

Formulare