Service A-Z

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Bürgerinnen und Bürger, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, müssen über eine nicht älter als drei Monate alte Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom Amt für Gesundheitswesen verfügen.

Ziel der Belehrung ist es, dass Sie mögliche Symptome von Infektionskrankheiten an Ihnen oder an Ihren Kolleg/Innen frühzeitig erkennen, eine Weiterverbreitung und Kontamination der Lebensmittel verhindern und abschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Krankheitssymptomen nicht mehr ausüben dürfen.

Zudem wird Ihnen erklärt, welche besonderen Hygienemaßnahmen Sie beim Kontakt mit Lebensmitteln einhalten müssen und welche Lebensmittelgruppen bei der Verarbeitung besonders anfällig für Kontamination sind.

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG erhalten Sie Ihre Bescheinigung über die Teilnahme beim Amt für Gesundheitswesen.

Die Bescheinigung gilt bundesweit und unbefristet.

Die Teilnahme ist in der Regel kostenpflichtig. Sofern Sie die Belehrung nach IfSG jedoch im Rahmen einer Umschulungsmaßnahme, eines freiwilligen sozialen, oder ökologischen Jahrs, eines Einsatzes im Bundesfreiwilligendienst oder eines Praktikums ableisten, können Sie von den Kosten befreit werden.

Die Belehrung kann hier durchgeführt werden.

Verfahrensablauf

  •  Die Belehrung führen Sie online durch.
  • Nachdem Sie Ihre persönlichen Daten und ggf. die Ihres gesetzlichen Vertreters / Vertreterin ausgefüllt haben, werden Ihnen Video-Sequenzen abgespielt, denen Sie bitte aufmerksam folgen und im Anschluss daran Fragen zur Video-Sequenz beantworten. Bei falschen Antworten können Sie die Frage wiederholen.

  • Sofern Sie alle Fragen zu den gesehenen Video-Sequenzen richtig beantwortet haben, müssen Sie versichern, dass gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufgeklärt wurden und dass bei Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

  • Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Belehrung nach IfSG wird Ihnen vom Amt für Gesundheitswesen auf dem Postweg zugeschickt.

 

Welche Gebühren fallen an?

  • Die Belehrung und das Nachweisheft kosten gem. der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsen 26,00 Euro. Als Bezahlmöglichkeiten sind Paypal, Kreditkarte, Paydirekt und Giropay freigeschaltet. Eine andere Zahlweise ist nicht möglich. Übernimmt Ihr Arbeitgeber die Kosten, lassen Sie sich diese bitte im Anschluss erstatten. 
  • Belehrungen für Praktika bis fünf Wochen und ehrenamtlich Tätige werden in der Regel kostenlos durchgeführt. Hierzu ist eine schriftliche Bestätigung der Einrichtung erforderlich. Dies ist bei der Registrierung unter dem Punkt "voraussichtlicher Tätigkeitsbereich" anzugeben.