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Bauvorbescheid (= Bauvoranfrage)

Eine Bauvoranfrage an das Bauaufsichtsamt beseitigt bestehende Zweifel über die Zulässigkeit einer Baumaßnahme. Dem schriftlichen Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides sind die Bauunterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Bauvorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind, zumindest ein Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:1000.

Die Baubeschreibung und Bauentwurfsskizze müssen, falls erforderlich, mindestens in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.

Die Beantragung eines Bauvorbescheides empfiehlt sich vor allem dann, wenn vor Erwerb eines Baugrundstückes geklärt werden soll, ob das Grundstück auch wirklich den Vorstellungen entsprechend bebaut werden darf. Verwaltungsgebühren für einen formellen Bauvorbescheid (Einfamilienhaus) liegen, je nach Größe und Verwaltungsaufwand, zwischen 51,- und 500,- €. Der Bauvorbescheid ist drei Jahre gültig.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

NBauO

BauGB

Benötigte Unterlagen

  • Beschreibung des geplanten Vorhabens
  • aktueller Lageplan (Auszug aus dem Liegenschaftskataster)