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BAföG (= Ausbildungsförderung)

Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich. Ziel des BAföG ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine schulische Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder seines Ehegatten scheitern.

Dem Grunde nach gefördert werden kann der Besuch  von weiterführenden  allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen, Kollegs und Berufsoberschulen. Um zu erfahren, ob Ihre schulische Ausbildung förderungsfähig ist, setzen Sie sich gerne mit unseren Mitarbeitern in Verbindung.

Für Studenten an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen sind die jeweiligen Studentenwerke zuständig.

Aufgrund der vielen individuellen Voraussetzungen empfehlen wir Ihnen, uns vor der Antragstellung während der Sprechzeiten anzurufen und/oder sich persönlich beraten zu lassen.

Die Antragstellung ist möglich, sobald die schriftlichliche Schulanmeldebestätigung vorliegt. Bedenken Sie bitte, dass Sie durch eine rechtzeitige Antragstellung (mindestens 3 Monate vor Beginn der Ausbildung) und durch einen möglichst vollständigen Antrag selbst die Dauer der Bearbeitungszeit entscheidend mitbestimmen können. Erst wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann über den Antrag entschieden werden.

Zum BAföG gibt es weitergehende Informationen auf der Internet-Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Hier können auch die für die Antragstellung benötigten Formblätter heruntergeladen werden.

Kontakt über DE-Mail

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Bundesaubildungsföderungsgesetz (BAföG)

Benötigte Unterlagen

Antragsformulare

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