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Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung gemäß den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ist eine Bescheinigung darüber, dass Wohnungen baulich vollkommen von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen sind. Die Trennung erfolgt durch Wände und Decken. Es muss ein abschließbarer Zugang je Wohnung vorhanden sein. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungs- und/oder Teileigentum und Anlage eigener Grundbuchblätter (Wohnungsgrundbuch) für die einzelne Eigentumswohnung.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Formulare

  • Antrag Abgeschlossenheit