Tierschutz

Nach dem Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Derjenige, der ein Tier hält, muss es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Darüber hinaus darf ein Tierhalter die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Vor diesem Hintergrund überprüfen die Amtstierärzte vor Ort, ob diese Anforderungen, die teilweise in weiteren Vorschriften noch konkretisiert werden, eingehalten werden.

Besonders überwacht werden:

  • Landwirtschaftliche Tierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen
  • Gewerbliche Tierhaltungen und -zuchten (einschließlich Tierparks, Tiergehege, Reit- und Fahrbetriebe)
  • Gewerblicher Handel mit Tieren (Viehhandel, Zoofachhandel etc.)
  • Tiertransporte
  • Tierschauen, Tierbörsen
  • Tierheime und Tierpensionen (Infos zu ausgesetzten Tieren und Fundtieren)
  • Gewerbliche Schädlingsbekämpfer
  • Schutzhundeausbildungsbetriebe

Ferner werden private Tierhaltungen überprüft, wenn Hinweise auf Mängel vorliegen. 

Für die Haltung von Hunden und sonstigen Tieren gibt es folgende Vorschriften und Empfehlungen:

Für Nutztiere gibt es die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sowie diverse Leitlinien und Empfehlungen zur Tierhaltung:

* Die markierte Broschüre kann gegen eine Gebühr bestellt werden:

Niedersächsischer Tierschutzdienst beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Birkenweg 5, 26127 OldenburgTel. 0441 57026-0 (Zentrale) oderTel. 0441 57026-131 (NDS. Tierschutzdienst)