Verbraucherschutz

Die Lebensmittelüberwachung im Landkreis Aurich umfasst unter anderem den Bereich des Verbraucherschutzes und der Verbraucherbeschwerden.

Die Kontrollen in den Lebensmittelunternehmen erstrecken sich u.a. auf die vorgefundenen Lebensmittel und sämtliche Produktionsmechanismen von der Belieferung bis zur Abgabe. Die Hersteller sind zudem gemäß den rechtlichen Vorgaben verpflichtet, nach entsprechenden Qualitätsmanagementprinzipien zu arbeiten. Dies bedeutet, dass auch die Kontrolle von schriftlichen Dokumenten heute einen Arbeitsschwerpunkt darstellt. In der praktischen Umsetzung bedeutet dies, dass in den Betrieben die Betriebsräume inspiziert, die Dokumentation der Eigenkontrollen überprüft und Produktproben entnommen werden müssen.

Die Kontrollfrequenz eines Betriebes ergibt sich aus der sogenannten Risikobewertung. Hierbei spielen das hergestellte Lebensmittel und die Erfahrungen aus vorangegangenen Kontrollen eine Rolle.

 

Verbraucherbeschwerde

Der Verbraucher kann sich bei der für seinen Wohnort zuständigen Überwachungsbehörde beschweren, wenn er der Meinung ist, dass ein von ihm erworbenes Lebensmittel nicht in Ordnung ist oder in der betreffenden Verkaufseinrichtung Hygienemängel vorliegen.

 

  • Ort und Zeitpunkt des Kaufes
  • Bedingungen der Lagerung
  • Zeitpunkt und Art der festgestellten Mängel
  • Zeitraum zwischen Kauf und Verzehr des Lebensmittels
  • Art der Gesundheitsbeschwerden (sofern eingetreten)

 

Der Rest des Lebensmittels sollte ggf. mit eingereicht werden. Das behördliche Überwachungspersonal überprüft aufgrund der Beschwerde den Sachverhalt und entnimmt ggf. eine amtliche Verdachtsprobe; meist wird der Betrieb überprüft. Die Proben werden dem dem zuständigen Untersuchungsamt zugesandt.

 

Verbraucherinformation

Nach den Vorschriften des Lebensmittelrechts dürfen Lebensmittel, die nicht zum Verzehr geeignet sind, nicht in den Handel gelangen.

Nicht zum Verzehr geeignet sind verdorbene und ekelerregende Lebensmittel. Als ekelerregend werden auch solche Lebensmittel beurteilt, die in ihrer äußeren Beschaffenheit und stofflichen Zusammensetzung unauffällig sind, aber bei denen der Verbraucher Ekel empfinden würde, wenn er über die Umstände der Herstellung oder Lagerung informiert wäre.