Lebensmittelüberwachung

Lebensmittel

Die Lebensmittelüberwachung dient in erster Linie dem Verbraucherschutz. Sie umfasst die Kontrolle von Lebensmitteln, Kosmetika, Bedarfsgegenständen (z. B. Spielzeug) und Tabakerzeugnissen. Im Landkreis Aurich - zu dem auch die vorgelagerten Inseln Juist, Norderney und Baltrum gehören - wird die Lebensmittelüberwachung von vier Lebensmittelkontrolleuren und einem Amtstierarzt durchgeführt.

Unangekündigte Überprüfungen erfolgen in allen Betrieben, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder abgeben. Hierbei werden u. a. die Betriebsräume und Arbeitsgeräte auf einen einwandfreien Bau- und Hygienezustand überprüft. Auch auf die gesundheitliche Unbedenklichkeit und die Kennzeichnung der Erzeugnisse sowie auf einen eventuellen Schädlingsbefall wird geachtet.

Darüber hinaus werden bei diesen Kontrollen Proben entnommen und an unterschiedlichste Untersuchungsämter weitergeleitet. Diese Proben werden unter anderem auf Genusstauglichkeit, Zusatzstoffe, Fremdkörper und Kennzeichnung überprüft. In den letzten Jahren waren insbesondere vermehrte Kennzeichnungsmängel festzustellen.

Sollen Neu- oder Umbauten von Lebensmittelbetrieben erfolgen, wird das Veterinäramt beteiligt, um im Rahmen der Planungen die notwendigen Anforderungen mit den Betriebsinhabern und Architekten zu besprechen.

Möchten Sie eine Angelegenheit mit einem Lebensmittelkontrolleur besprechen oder sich über ein Lebensmittel oder einen Betrieb beschweren, können Sie sich an die o. g. Personen wenden. Da sich die Lebensmittelkontrolleure häufig im Außendienst befinden, bitten wir um telefonische Terminabsprache.