Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung

Mensch schaut durch ein Mikroskop

Das Veterinäramt

Die Aufgaben des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (Veterinäramt) gliedern sich in zwei Bereiche:

1. Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz

Die Lebensmittelüberwachung umfasst die Überwachung sämtlicher Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lebensmittelherstellung, -verarbeitung und des -handels. Außerdem zählt hierzu die Überwachung der sogenannten Bedarfsgegenstände, dies sind z.B. Gegenstände oder Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, aber auch Spielwaren, Kosmetik- und Pflegeprodukte und Kleidung.

2. Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz

Der Tierschutz befasst sich mit der Einhaltung tierschutzrechtlicher Anforderungen an Personen oder Einrichtungen, die gewerblich oder berufsmäßig Tiere halten wie z.B. landwirtschaftliche Betriebe, Tierheime, Züchter, Viehhändler oder Viehtransportunternehmen und Zirkusbetriebe. Es werden aber auch private Tierhaltungen überprüft, wenn z.B. Hinweise oder  Beschwerden eingehen.

Die Tierseuchenbekämpfung befasst sich in erster Linie mit der ständigen Bekämpfung von Tierkrankheiten, die laufend vorkommen (wie z.B. BHV1, BVD bei Rindern). Ein wichtiger Bereich ist jedoch auch die  Bekämpfung bzw. Vermeidung der "großen" Tierseuchen wie Maul- und Klauenseuche ("MKS"), Schweinepest oder Geflügelpest ("Vogelgrippe").

Weitere Informationen zu den einzelnen Bereichen:

 

Weitere Dienstleistungen des Amtes für Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachnung.